Gesetzliche Erbfolge

Selbst wenn Sie mehrere nahe Verwandte hinterlassen, werden nicht alle Erben. Das Gesetz stellt eine Rangfolge auf:

Erben 1. Ordnung

sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel etc.)

   Erben 2. Ordnung

sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen und Nichten).

      Erben 3. Ordnung

sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen).

Ein Verwandter erbt nicht, wenn mindestens ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.

Zum Beispiel:

Ein Kind des Erblassers schließt die Eltern des Erblassers als Erben aus.
Nichten und Neffen rangieren vor den Großeltern.

Ehegatten stehen außerhalb dieser Ordnungen, denn sie gelten nicht als Verwandte des Erblassers. Ihr Erbanteil hängt vom ehelichen Güterstand ab und davon, welche Verwandten neben dem Ehegatten erbberechtigt sind. Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner 50% des Vermögens. War Gütertrennung vereinbart, erbt der Partner gleichberechtigt neben den Kindern: Bei einem Kind 50%, bei zwei Kindern 33,3%, bei drei und mehr Kindern 25%. In einer kinderlosen Ehe in Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner 75%, der Rest fällt den Erben der 2. Ordnung zu.

Wenn diese gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie ein Testament machen.

Das gilt auch für den Fall, dass weitere oder andere Personen erben sollen oder Sie eine gemeinnützige Organisation unterstützen möchten. Bedenken Sie aber, dass ein Testament einen Pflichtteil bestimmter Angehöriger nicht ausschließen kann.

Der Pflichtteil:

Bei allen Freiheiten, die Ihnen ein Testament bietet: Ihre nächsten Angehörigen haben immer einen Anspruch auf einen Teil Ihres Vermögens, es sei denn ein vor einem Notar erklärter Erbverzicht liegt vor. Der Pflichtteil besteht aus dem halben Wert des gesetzlichen Erbes und wird in Geld ausgezahlt Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens drei Jahre, nachdem der Berechtigte vom Erbfall erfahren hat, geltend gemacht wird.

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