Erbauseinandersetzung

Im Erbfall entstehen häufig Erbengemeinschaften – immer dann, wenn mehrere Personen anteilig ein gemeinsames Vermögen erben.
Erbengemeinschaften benötigen zu ihrer Auseinandersetzung Einigkeit unter den Miterben – eine Einigung über die Aufteilung in allen Punkten und Vermögenspositionen.

Erfahrungsgemäß ist es besonders schwierig, sich über die Zuteilung oder auch fortgeführte Nutzung der im Nachlassvermögen befindlichen Immobilien zu einigen.
Oftmals wird die Einigung durch familieninterne Konflikte behindert, die häufig vor Jahren oder Jahrzehnten ihren Ursprung hatten.

Lawrenz & Kollegen versucht im Auftrag des Mandanten und unter vorrangiger Berücksichtigung seiner Interessen unter den Beteiligten eine Einigung zu erreichen. Häufig gilt es dabei, Familienkonflikte beizulegen und den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Ein solches Ergebnis kann nur durch intensives Bemühen und persönliches Engagement des betreuenden Anwalts entstehen - meistens entsteht ein über das Mandat hinausgehendes Vertrauensverhältnis.

Lawrenz & Kollegen stellt sich hier dem Anspruch, ein solches Mandat mit Zeit und Sensibilität zum Erfolg zu führen.

Dies gilt auch dann, wenn keine Einigung erzielbar ist und Instrumente wie Nachlassversteigerung und Erbauseinandersetzungsklage unvermeidlich werden.

Es gilt dann, die Ansprüche des Mandanten unter Einbeziehung der Gerichte durchzusetzen. Dabei sind einstweilige Verfügungen oftmals der Auftakt, um Informationen über den Bestand des Nachlasses zu erhalten oder der Reduzierung des Nachlasses entgegenzuwirken.

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