Beratung

Wann und warum Sie ein Testament abfassen sollten

Erben und Vererben ist häufig ein Tabuthema – juristisch kompetente und problembewusste Beratung bedeutet Hilfestellung sowohl für diejenigen, die ein Vermögen geordnet vererben möchten als auch die, die dieses erben werden.
Die eigene letztwillige Verfügung fällt nicht leicht, gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen des eigenen Versterbens immer wieder hinaus, der gesamte Bereich - insbesondere wenn zusätzlich Altersvollmacht und Patientenverfügung geregelt werden müssen – ist sensibel.
Bei der Testamentsgestaltung ist eine intensive Beratung unter Einbeziehung menschlicher Aspekte gefordert. Für

  • Erblasser
  • Vorerben (befreiter und nicht befreiter)
  • Nacherben
  • Kinder des Erblassers
  • den Partner des Erblassers
  • die Erben
  • die Pflichtteilsberechtigten
  • die weiteren Erbberichtigten und Vermächtnisnehmer

kann sich die Situation unterschiedlich gestalten – Lawrenz & Partner investiert Zeit, um für die jeweilige Situation das bestmögliche individuelle Ergebnis mit dem Mandanten zu entwickeln.

Selbst verfasste Testamente weisen oft erhebliche Defizite auf. Die Erfahrung zeigt, dass ohne Testament oder bereits bei geringfügigen Fehlern in Testamenten oftmals langjährige Streitigkeiten und Prozesse, selbst in bislang harmonischen Familien, ausgelöst werden. Solche Fehler kann man im Vorfeld durch entsprechende Beratung vermeiden.

Fehlerhafte oder unterlassene Nachfolgeplanung führt oft zu rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, die die Erben stark belasten können. Oft ist hier der Lebenspartner betroffen, der als Ehepartner ohne eine eindeutige testamentarische Verfügung in Streit mit den eigenen Kindern geraten kann, wenn es etwa um die Zuteilung von Immobilien oder einer Firma geht oder um die Frage, ob er da wohnen bleiben kann, wo er auch vor dem Versterben des Partners seinen Lebensmittelpunkt hatte.

Übrigens: Bis zum Jahre 2008 werden jährlich geschätzte 180 Milliarden vererbt, danach soll das Erbschaftsvolumen auf 250 Milliarden Euro jährlich anwachen.
Ohne Abfassung eines Testamentes gilt die gesetzliche Erbfolge, die dazu führen kann, dass Verwandte des Erblassers erben, die durch Testament von der Erbfolge hätten ausgeschlossen werden können.

Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie - Pflichtteile, Vermächtnisse, Auflagen, Versorgung des Partners, Fortführung eines Unternehmens, Unternehmensnachfolge, gemeinschaftliches Testament, Vor- und Nacherbschaft, steueroptimiertes Vererben (Erb- und Schenkungssteuer), Erbverträge - ist zur Vermeidung erbrechtlicher Streitigkeiten oft eine fundierte Einzelfallberatung unverzichtbar.

Beratungsfelder:

  • Altersvorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftsteuer reduzierende Nachlassplanung
  • Unternehmensnachfolge - Versorgung der Familie
  • Erbfolge
  • Rechtliche Stellung des Erben
    - Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
    - Fürsorge des Nachlassgerichts
    - Haftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
    - Erbschaftsanspruch
    - Mehrheit von Erben
    - Testament
    - Erbeinsetzung
    - Einsetzung eines Nacherben
    - Vermächtnis
    - Testamentsauflagen
    - Testamentvollstrecker
    - Aufhebung eines Testaments
    - Gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag
  • Pflichtteil
  • Erbverzicht
  • Erbschein

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