Vereinsgründung

Wussten Sie schon: Jeder zweite Deutsche ist Mitglied in einem Verein. Laut Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände existieren in Deutschland ca. 600.000 Vereine.

Am Anfang steht die Idee. Die Umsetzung erfordert Erfahrung.

Das Recht der Vereine und Verbände in Deutschland ist im Wesentlichen in den §§ 21 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Das BGB enthält eine Vielzahl von Regelungen, die für den Laien nicht immer sofort verständlich sind, deren Kenntnis für eine geordnete Vereins-/Verbands-geschäftsführung aber von erheblicher Bedeutung ist. Zudem sind die steuerlichen Rahmenbedinungen aus nahezu allen Steuergesetzen zu beachten, die für Vereine von Bedeutung sind.

  • Gründungsvorgang
    - Verfahren bei Finanzamt und Vereinsgericht
  • Die Satzung des Vereins
    - Satzungskonzeption
    - Satzungsrecht
    - Vorstand
  • Anstellungsverträge, Vergütung
  • Haftung der Verantwortlichen und Vertretung nach außen
  • Haftung des Vereins - Haftungsbeschränkung
  • Ausschlussverfahren und Sanktionen
  • Sponsoring
  • Mitgliederversammlung, Vorstand, weitere Organe
  • Satzungsänderungen
  • Mitgliedschaft
  • Beitragsrecht
  • Spendenrecht
  • Anforderungen an Finanzbuchhaltung und Jahresabschluß
  • Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe


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