Erben und Vererben ist häufig ein Tabuthema – juristisch kompetente und problembewusste Beratung bedeutet Hilfestellung sowohl für diejenigen, die ein Vermögen geordnet vererben möchten als auch die, die dieses erben werden.
Die eigene letztwillige Verfügung fällt nicht leicht, gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen des eigenen Versterbens immer wieder hinaus, der gesamte Bereich - insbesondere wenn zusätzlich Altersvollmacht und Patientenverfügung geregelt werden müssen – ist sensibel.
Bei der Testamentsgestaltung ist eine intensive Beratung unter Einbeziehung menschlicher Aspekte gefordert. Für
kann sich die Situation unterschiedlich gestalten – Lawrenz & Kollegen investiert Zeit, um für die jeweilige Situation das bestmögliche individuelle Ergebnis mit dem Mandanten zu entwickeln.
Selbst verfasste Testamente weisen oft erhebliche Defizite auf. Die Erfahrung zeigt, dass ohne Testament oder bereits bei geringfügigen Fehlern in Testamenten oftmals langjährige Streitigkeiten und Prozesse, selbst in bislang harmonischen Familien, ausgelöst werden. Solche Fehler kann man im Vorfeld durch entsprechende Beratung vermeiden.
Fehlerhafte oder unterlassene Nachfolgeplanung führt oft zu rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, die die Erben stark belasten können. Oft ist hier der Lebenspartner betroffen, der als Ehepartner ohne eine eindeutige testamentarische Verfügung in Streit mit den eigenen Kindern geraten kann, wenn es etwa um die Zuteilung von Immobilien oder einer Firma geht oder um die Frage, ob er da wohnen bleiben kann, wo er auch vor dem Versterben des Partners seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Übrigens: In den letzten 10 Jahren wurden durchschnittlich jährlich geschätzte 210 Milliarden Euro vererbt, ab 2025 soll das Erbschaftsvolumen auf 250 Milliarden Euro jährlich anwachen.
Ohne Abfassung eines Testamentes gilt die gesetzliche Erbfolge, die dazu führen kann, dass Verwandte des Erblassers erben, die durch Testament von der Erbfolge hätten ausgeschlossen werden können.
Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie - Pflichtteile, Vermächtnisse, Auflagen, Versorgung des Partners, Fortführung eines Unternehmens, Unternehmensnachfolge, gemeinschaftliches Testament, Vor- und Nacherbschaft, steueroptimiertes Vererben (Erb- und Schenkungssteuer), Erbverträge - ist zur Vermeidung erbrechtlicher Streitigkeiten oft eine fundierte Einzelfallberatung unverzichtbar.
Vorweg: Die häufigste Testamentsform - das Berliner Testament - gilt unter Fachleuten als steuerlicher "Sündenfall".
Es kommt bei der Einsetzung des Partners zum Alleinerben hier zur vollen erbschaftsteuerlichen Belastung, sofern die Steuerfreigrenzen überschritten sind. Wenn nun nach Ableben des Längst-lebenden beispielsweise Kinder erben, kommt es erneut zur Erbschaftsteuer.
Diese Art "Doppelbesteuerung" eines Nachlasses führt zum unnötigen "Verzehr" des Nachlasses.
Lawrenz & Kollegen erarbeitet mit Ihnen eine steueroptimierte maßgeschneiderte Nachlassgestaltung unter Ausnutzung sämtlicher steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wobei trotzdem Ihre Vermögensübertragungsvorstellungen im Vordergrund stehen:
Im Jahre 2008 muss der Gesetzgeber die bisherigen Steuerprivilegien für Immobilien-Erben beseitigen – bereits heute gilt es, den beabsichtigten Änderungen bei der Testamentsgestaltung Rechnung zu tragen.
Der Bewertung von Betriebsvermögen gem. § 12 Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz wird ebenfalls eine Novellierung erfahren – in Verbindung mit § 13 Abs. ErbStG gilt es auch hier, die Bewertungsfrage in die Testamentsgestaltung optimiert einzuarbeiten – das gleiche gilt für stille Reserven des Unternehmens.
Nach der Änderung der Gesetzeslage sollten bereits bestehenden Testamente anhand der neuen Rechtslage steuerlich überprüft werden.
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