Testamentsgestaltung

Ein Testament kann man beliebig oft ändern, es sei denn Sie haben sich für ein gemeinschaftliches Testament entschieden. Testament und Vertrauen gehören zusammen - wünscht sich nicht jeder für seinen Nachlass, dass er möglichst lange nützlich und hilfreich wirkt?

Die Vorteile eines Testaments:

Sie selbst können regeln, wem Sie etwas hinterlassen möchten. Wenn Sie dies nicht tun, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie können beispielsweise nicht nur Ehegatten, Kinder und Angehörige als Erben einsetzen, sondern auch den Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte oder hilfsbedürftige Personen. Sie können auch einen Teil Ihres Vermögens einer gemeinnützigen Organisation, z. B. einer Stiftung, zukommen lassen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Testament handschriftlich oder notariell erstellt worden ist. Hinterlassen Sie kein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie alleinstehend, ohne Angehörige, erbt womöglich der Staat. Das können Sie verhindern, wenn Sie in einem Testament klar festlegen, wem Sie was und  unter welchen Bedingungen hinterlassen oder welchen Zweck Sie unterstützen.

Liegt kein Testament vor, regelt die gesetzliche Erbfolge, zu welchen Teilen Ihr Nachlass Ihren Verwandten zufällt. Gesetzliche Erben sind Blutsverwandte, Ehegatten, sowie adoptierte Kinder. Davon ausgenommen sind Lebenspartner.

Für Lebenspartner regelt das zum 01.08.2002 in Kraft getretene "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartG)" die Erbfolge.

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Lawrenz & Kollegen · Pretzfelder Str. 15 · 90425 Nürnberg · Tel. 0911 936850 · Fax 0911 9368525
anwalt@lawrenz-kollegen.de · steuer@lawrenz-kollegen.de