Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Bei größeren Erbengemeinschaften oder wenn die Abwicklung des Nachlasses aufwendig und kompliziert ist, kann es ratsam sein, eine Person Ihres Vertrauens, die Sie namentlich benennen können, als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Sie können auch das Nachlassgericht im Testament darum bitten, einen geeigneten Fachmann auszusuchen.

Ein geschickter Testamentsvollstrecker kann zwischen den Erben ausgleichend wirken und aufkommende Streitigkeiten verhindern, oder auch darauf achten, dass wirtschaftliche Einheiten, häufig das Lebenswerk des Erblassers, nicht zerschlagen werden. Er sorgt auch dafür, dass die Vermächtnisse und Auflagen ordnungsgemäß erfüllt werden.

Für die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers gibt es keine festen Gebührensätze. Sie berechnet sich aus der Nachlasshöhe und danach, wie schwierig die Nachlassabwicklung ist. Die Kosten liegen zwischen 1-6 % des Aktivnachlasswertes. Es ist ratsam, die Vergütung bereits konkret im Testament festzulegen, so lassen sich spätere Auseinandersetzungen über die Höhe der Vergütung vermeiden.
Lawrenz & Kollegen kann selbstverständlich mit der Testamentsvollstreckung oder andauernder Nachlassverwaltung betraut werden. Viele Erblasser wünschen z.B. auch die Sicherheit des kontrollierten Übergangs ihres Vermögens in das Vermögen einer noch zu errichtenden (nach Versterben der Stifter) oder bereits errichteten Stiftung.

Darüber hinaus ist es auch möglich, der Kanzlei weiterführende Aufsicht durch Einräumung eines Sitzes im Vorstand der Stiftung zu übertragen.

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