Stiftung per Testament

Eine Stiftung per Testament letztwillig errichten

Sie können eine Stiftung unter dem Dach eines Treuhänders oder als selbständige Stiftung, die Ihren Namen trägt oder den Ihrer Vorfahren per Testament errichten: Ihr Vermögen bleibt unangetastet (erbschaftsteuerfrei), wird ertragbringend angelegt und die Erträge aus Ihrem Vermögen arbeiten in Ihrem Sinne dauerhaft für den von Ihnen ausgesuchten gemeinnützigen Zweck. Die Früchte Ihrer Arbeit wirken so auf Dauer auch nach Ihrem Versterben fort.

Ihre persönliche Stiftung verbunden mit Ihrem Namen

  • Sie möchten mit Ihrem Testament etwas Besonderes bewirken und hinterlassen?
  • Sie möchten, dass Ihr Vermögen langfristig zur Sicherung wichtiger gemeinnütziger Zwecke zur Verfügung steht und dafür ein solides Fundament bildet?
  • Sie möchten letztwillig eine eigene Stiftung hinterlassen, ohne schon zu Lebzeiten Vermögensteile in eine Stiftung wegzugeben?

Erbschaftssteuerfreie Übertragung an eine gemeinnützige Stiftung an Ihre eigene durch Testament errichtete Stiftung

Die letztwillige Übertragung eines Nachlasses oder eines Teiles des Nachlasses ist erbschaftsteuerfrei möglich, wenn der Begünstigte eine gemeinnützige Körperschaft ist. Der Gesetzgeber gewährt diese und weitere Steuervorteile, weil er durch Stiftungen von eigentlich staatlichen Aufgaben entlastet wird.

Eine Beratung des Einzelfalls ist dringend anzuraten.

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