Stiftung und Steuern

Je nach Stiftungsform sind bei der Errichtung und später im Wirken die unterschiedlichsten steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Auch nicht gemeinnützige Stiftungen - etwa Familien- und Unternehmensstiftungen – haben zahlreiche steuerliche Besonderheiten.

Für den oder die Stifter ist es durch das Stiftungsförderungsgesetz seit dem Jahr 2000 möglich über insgesamt 11 Jahre verteilt erhebliche Steuervorteile zu realisieren. Der Fiskus beteiligt sich durch Steuererstattungen an den Kosten der Errichtung.

Die Familienstiftung hat trotz der bei ihr erhobenen Erbersatzsteuer wesentliche Steuervorteile. Die Unternehmensstiftung kommt besonders im Falle der sog. Doppelstiftung in den Genuss von Steuervorteilen.

Die Kanzlei Lawrenz & Kollegen begleitet Stiftungen steuerlich nicht nur in der Phase der Errichtung, sondern auch bei der laufenden Stiftungstätigkeit, von der rechtlichen und steuerlichen Beratung über die Finanzbuchhaltung bis zur Abschlusserstellung und der Übernahme aller erforderlichen Kontakte mit der Finanzverwaltung.

Die steuerlichen Besonderheiten gemeinnütziger Körperschaften erfordern spezielle steuerliche Kenntnisse und Erfahrung, die nur bei ständiger Bearbeitung entsprechender Steuervorgänge gewährleistet ist. Allein Buchhaltung und Jahresabschluss einer gemeinnützigen Körperschaft stellen Anforderungen, die weit über die steuerlichen Schwierigkeiten eines mittelständischen Unternehmens hinausgehen, z.B. die Abgrenzung zwischen ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Besonderheiten bei der Umsatzsteuer etc.).

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