Unternehmen und Stiftung

Um den Fortbestand von Unternehmen oder größerer Privatvermögen über Generationen hinweg zu sichern, rückt in der Praxis immer öfter die Familienstiftung in den Mittelpunkt der Gestaltungsüberlegungen.

Oftmals eignet sich die Stiftung in idealer Weise, um Nachfolgefragen zu lösen, weil die Stiftung keine Gesellschafter hat, die auf das Stiftungsvermögen zugreifen können.

Ziel der Unternehmensstiftung ist es häufig, eine Zerschlagung des Unternehmens durch Erben zu vermeiden und die Kontinuität des Unternehmens nach den Vorgaben des Stifters festzuschreiben.

Während die Familienstiftung geeignet ist, die Familie dauerhaft abzusichern, kann daneben als weitere Stiftung eine Unternehmensträgerstiftung errichtet werden.
Häufig wird auch zusätzlich eine gemeinnützige Stiftung errichtet, die dann nicht selbst unternehmerisch tätig wird, sondern Kontrollfunktionen gegenüber dem Unternehmen übernimmt. Gewinne werden hier zu gemeinnützigen Zwecken verwendet.

Die Unternehmensnachfolgefrage ist zudem nie ohne erbrechtliche Beurteilung der geplanten Verfügungen zu lösen - die entsprechenden Verfügungen des Unternehmers und Erblassers müssen im Gleichklang stehen, um spätere Konflikte unter den Erben, den Berechtigten der Familienstiftung und der Unternehmensleitung zu vermeiden – hinzu kommt die Notwendigkeit die Interessen des Unternehmens und die der Stiftung gegenseitig abzustimmen.

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