Unsere Kompetenz in Steuerfragen

Nur wenige Rechtsgebiete sind derart von Streitkunst, materiellem Wissen und Verhandlungsgeschick geprägt. Wir streiten für Sie und bieten Verständigungsmöglichkeiten

  • in Betriebsprüfungs- und Einspruchsverfahren
  • in Finanzgerichtsprozessen
  • im Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • in der Risikoberatung und Beurteilung Ihrer Erfolgsaussichten
  • in Gutachten
  • bei der tatsächlichen Verständigung.

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