Unsere Kompetenz in der Steuerfahndung

Effektive Steuerfahndungsverteidigung erfordert den Spezialisten im Steuerstrafrecht und im Steuerrecht. Wir verbinden beides.
Vertrauen Sie unserer Erfahrung

  • bei der Präventivberatung
  • bei der Selbstanzeige
  • im Steuerfahndungsverfahren
  • von der Durchsuchung bis zur Einigung
  • in der Hauptverhandlung
  • in der Beschwerde, Berufung und Revision
  • im anschließenden Steuerstreit.

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