Für Arbeitnehmer

Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer

Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses aussprechen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich möglichst zeitnah nach Erhalt einer Kündigung von einem Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten einer derartigen Kündigungsschutzklage beraten lassen, so dass Ihr Anwalt rechtzeitig vor Ablauf der 3-Wochenfrist Klage gegen die Kündigung einreichen kann. Sollten Sie die 3-Wochenfrist verstreichen lassen, können Sie gegen die ausgesprochene Kündigung nicht mehr gerichtlich vorgehen.

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Lawrenz & Kollegen · Pretzfelder Str. 15 · 90425 Nürnberg · Tel. 0911 936850 · Fax 0911 9368525
anwalt@lawrenz-kollegen.de · steuer@lawrenz-kollegen.de