Für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber kennen Sie das Problem, Mitarbeiter zu kündigen und danach vom Arbeitsgericht gesagt zu bekommen, dass die Kündigung unwirksam war. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld des Ausspruchs einer Kündigung, um Ihre Kündigung möglichst „wasserdicht“ zu machen, aber auch bei der Formulierung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnissen.

Durch die Verbindung von Anwalts- und Steuerkanzlei bieten wir gerade Ihnen als Arbeitgeber umfassende arbeitsrechtliche Lösungen an, die sowohl die arbeitsrechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte des Einzelfalls umfassend berücksichtigen.

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